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Pressemitteilung vom 21.05.2019

Datum: 21.05.2019

Kurzbeschreibung: Calw: Wahl der Ortschaftsräte in Altburg und Stammheim am 26.05.2019 darf ohne Berücksichtigung der Wahlvorschläge der CDU nicht durchgeführt werden

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat der Stadt Calw mit heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschlüssen untersagt, bei den am kommenden Wochenende bevorstehenden Kommunalwahlen die Wahl der Ortschaftsräte in den Teilorten Altburg und Stammheim ohne Berücksichtigung der jeweiligen Wahlvorschläge der CDU durchzuführen.

Beide Wahlvorschläge waren zunächst vom Gemeindewahlausschuss zugelassen worden. Später beschloss der Wahlausschuss die Zurückweisung der Wahlvorschläge. Beanstandet wurde, die Kandidatenaufstellung sei entgegen den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes nicht von selbst in den beiden Teilorten wählbaren Parteimitgliedern unterzeichnet worden. In der Folge teilte der Oberbürgermeister den Antragstellern in den vorliegenden Verfahren, die u.a. Bewerber/-innen für den Ortschaftsrat aus den beiden Wahlvorschlägen sind, die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses mit. Hiergegen legten diese Widerspruch ein und stellten Eilanträge beim Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Widersprüche aufschiebende Wirkung haben. Aufgrund dessen lebe die ursprüngliche Zulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses wieder auf. Zur deren Durchsetzung untersagte das Gericht die Durchführung der am kommenden Sonntag (26.05.2019) angesetzten Ortschaftsratswahlen in Altburg und Stammheim ohne Berücksichtigung der Wahlvorschläge der CDU. Im Hinblick auf den Zeitablauf komme zur Rechtswahrung gegenwärtig allein eine Absage der Ortschaftsratswahlen in den betroffenen Teilorten in Betracht.

Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig; die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen (8 K 3278/19 und 8 K 3292/19).                                                                                       


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